Sondervereinbarungen im Hinblick auf die Aufbauzeiten müssen
mit dem Veranstalter abgeklärt werden. Wir weisen darauf hin,
dass wir Ihnen pro zusätzlichem Auf- und
Abbautag EUR 371,– (exkl. 20%) von 8.00 - 18.00 Uhr verrechnen müssen. Für zusätzlich benötigte Stunden werden von 18.00 - 20.00 Uhr € 46.00/Std. (exkl. 20 % MWSt) bzw. ab 20.00 Uhr € 64,00/Std. (exkl. 20 % MWSt.) in Rechnung gestellt. Diese Tagespauschale gilt pro Halle (Halle 1- 9 und Arena) bzw. in der Halle 10 pro Segment. Die Verrechnung erfolgt über die Firma System Standbau Gesellschaft m.b.H.
Der Aufbaubeginn
der Standeinrichtung muss bis spätestens
Mittwoch, 22. Februar 2012, 12.00 Uhr erfolgen. Ist die gemietete Standfläche bis zu diesem Termin nicht belegt
oder erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter
das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung
über die Fläche anderweitig
zu verfügen, wobei jedoch die
gesamte Standmiete in Rechnung gestellt wird. Die Aufbauarbeiten
müssen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Aufbautages
beendet
sein. Bei Überschreiten der Aufbauzeit ist der Veranstalter
berechtigt, dem Aussteller die dadurch entstandenen Kosten
zu verrechnen.
Ausstellungszeiten
Donnerstag
23. Februar 2012
9.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
24. Februar 2012
9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag
25. Februar 2012
9.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag
26. Februar 2012
9.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten für Aussteller
Donnerstag
23. Februar 2012
8.00 bis 18.30 Uhr
Freitag
24. Februar 2012
8.00 bis 18.30 Uhr
Samstag
25. Februar 2012
8.00 bis 18.30 Uhr
Sonntag
26. Februar 2012
8.00 bis 22.00 Uhr
Abbauzeiten
Abbauzeiten
Die Abbauzeit beginnt sofort nach Beendigung der Veranstaltung.
Sonntag
26. Februar 2012
17.00 bis 22.00 Uhr
Montag
27. Februar 2012
08.00 bis 18.00 Uhr
Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die
Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und
Gefahr des Ausstellers
durchführen zu lassen. Nach dem Abbau
ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht
werden,
hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Aus Rücksicht
auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und
im Interesse der Besucher ist ein verfrühter
Standabbau vor dem
offiziellen Messeschluss (18.00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muß während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten
ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem
Personal besetzt sein.